‹Aussagen der ersten Stunde› sind in der Regel zuverlässiger als spätere Darstellungen. So kommt es regelmässig bereits aufgrund des Zeitablaufs zu Unschärfen, welche bei wahrheitsgetreuen Aussagen betreffend das Kerngeschehen aber immerhin weniger wahrscheinlich sind als betreffend Nebensächlichkeiten. Bei Ereignissen, die für den Befragten zum Beobachtungszeitpunkt persönlich nur geringe Bedeutung hatten, muss mit höheren Gedächtnisverlusten gerechnet werden (vgl. etwa REVITAL LUDEWIG/DAPHNA TAVOR/SONJA BAUMER, Wie können aussagepsychologische Erkenntnisse Richtern, Staatsanwälten und Anwälten helfen?, AJP 2011 S. 1415 ff., S. 1419 f. und 1430).