Auf den Widerruf der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Neuenburg vom 8. Januar 2020 und mit Urteil der Eidgenössischen Spielbankenkommission vom 15. April 2019 ausgesprochenen Strafaufschübe sei zu verzichten. Für den konkreten Wortlaut der Anträge wird auf die schriftlichen Anträge auf pag. 2922 ff. verwiesen.