des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Rechtskräftig ist ebenfalls die erstinstanzliche Einstellung des Verfahrens wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Erwerb zum Eigenkonsum und Konsum von Crystal Meth im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 27. Mai 2017 infolge Verjährung und die damit einhergehende Kostenregelung (Ziff. A.I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Die erstinstanzlichen Verfügungen im Zusammenhang mit den beschlagnahmten Drogen, Drogenutensilien und Gegenständen sowie der Waffe sind ebenfalls nicht angefochten und deshalb in Rechtskraft erwachsen (Ziff. A.V. des erstinstanzlichen