sowie den Verkauf einer unbekannten kleinen Menge Crystal Meth an S.________), gegen den Schuldspruch wegen Nichtanzeigen eines Fundes und gegen den Schuldspruch wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz sowie die damit zusammenhängende Bestrafung und Kostenauferlegung. Diese Punkte sind durch die Kammer neu zu beurteilen. Die übrigen erstinstanzlichen Schuldsprüche sind nicht angefochten und damit in Rechtskraft erwachsen.