4 reren Malen an den Nachbarn R.________, eine Veräusserung von mindestens 2 Gramm an H.________ und eine Veräusserung einer unbekannten kleinen Menge an S.________ (Ziff. I.7. der Anklageschrift). Die Vorinstanz erachtete folgende Transaktionshandlungen als erwiesen, wobei sie auch hier aufgrund der Subsidiarität der Erwerbshandlungen gegenüber den zeitlich daran anschliessenden Weitergabehandlungen lediglich auf die Verkaufsmengen abstellte (pag. 2618; S. 34 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Erwerb von insgesamt 15 Gramm bei T.__