_ weiterveräussert. Die restlichen je 3 Gramm habe sie zusammen mit F.________ und G.________ konsumiert. Ausserdem habe sie 5 Gramm Crystal Meth an H.________ veräussert. In Abweichung von der Anklageschrift erachtete daher die Vorinstanz lediglich eine Verkaufsmenge von 19 Gramm Crystal Meth als erwiesen (pag. 2610; S. 26 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Sie sprach die Beschuldigte dementsprechend wegen der Veräusserung von 19 Gramm Crystal Meth (16,49 Gramm reines Metham- phetamin-Hydrochlorid) der mehrfachen einfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig (Ziff.