__ zur Weiterveräusserung an F.________ und ein Erwerb von 10 Gramm Crystal Meth ebenfalls von E.________ zur Weiterveräusserung an G.________ (Ziff. I.4. der Anklageschrift). Zum Ergebnis der Vorinstanz und der Berufung vgl. sogleich Ziff. 5. 5. Einfache Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen, eventuell mengenmässig qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, durch Veräussern von mindestens 25 Gramm Crystal Meth (19 Gramm reines Methamphetamin-Hydrochlorid), begangen in der Zeit zwischen dem 18. Oktober 2016 und Januar 2018 in Biel und anderswo.