A.III.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Dieser Schuldspruch blieb in der Berufung unangefochten und ist damit in Rechtskraft erwachsen. 4. Einfache Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen, eventuell mengenmässig qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, durch Erwerb zum Weiterverkauf von mindestens 20 Gramm Crystal Meth, begangen in der Zeit von 2017 bis zum 26. Januar 2018 in Biel, AI.________ (Ort) und eventuell anderswo. Konkret angeklagt wurden ein Erwerb von 10 Gramm Crystal Meth von E.________ zur Weiterveräusserung an F.___