___ begangenen missbräuchlichen Verwendung einer Datenverarbeitungsanlage. Für den Freispruch wurden keine Verfahrenskosten ausgeschieden und es wurde keine Entschädigung ausgerichtet. Das Strafverfahren gegen die Beschuldigte wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit vom 1. Januar 2017 bis 27. Mai 2017 durch Erwerb zum Eigenkonsum und Konsum einer unbestimmten Menge Crystal Meth, wurde infolge Verjährung ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung eingestellt (zum Ganzen S. 2 ff. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).