1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend Vorinstanz) erklärte die Beschuldigte/Berufungsführerin A.________ (nachfolgend Beschuldigte) mit Urteil vom 27. Mai 2020 der Gehilfenschaft zu mengenmässig qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121), der Geldwäscherei, der teilweise mehrfachen, teilweise gemeinsam mit C.________ begangenen, teilweise mengenmässig qualifizierten und teilweise bandenmässig mit C.________ begangenen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, des gemeinsam mit C.__