21. Fazit Strafzumessung Der Beschuldigte wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 13 Tagessätzen à CHF 70.00, ausmachend CHF 910.00, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 280.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 4 Tage). Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre bestimmt.