20. Strafmass / Strafvollzug / Verbindungsbusse Unter Berücksichtigung der Tat- und Täterkomponenten resultiert somit eine Geldstrafe von 17 Tagessätzen. Mit Blick auf die veränderten finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten (CHF 2’109.00 Ergänzungsleistungen; CHF 740.00 AHV-Rente) wird die von der Vorinstanz festgesetzte Tagessatzhöhe von CHF 80.00 auf CHF 70.00 reduziert. Gemäss Art.