Insgesamt wirkt sich sein Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren daher neutral aus. 19.3 Strafempfindlichkeit Es bestehen keine Hinweise auf eine erhöhte Strafempfindlichkeiten des Beschuldigten. 19.4 Fazit Strafe nach Berücksichtigung der Täterkomponenten Im Ergebnis wirken sich die Täterkomponenten neutral aus, womit es bei der auf 17 Strafeinheiten festgesetzten Strafe bleibt.