__ zum Nachteil von F.________ schuldig zu erklären ist. 14 IV. Strafzumessung 14. Allgemeine Ausführungen Betreffend die theoretischen Grundlagen der Strafzumessung wird integral auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 275 f.; S. 19 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Wie erwähnt, hat die Kammer das Verschlechterungsverbot zu beachten. Die nachfolgend auszufällende Strafe darf damit nicht höher als im angefochtenen Urteil ausfallen.