__ stattfand und sie zwei Tage später den Brief erhielt – was auch mit der üblichen Dauer einer Postsendung übereinstimmt. Für die Kammer ist daher als erstellt zu erachten, dass der Beschuldigte – zur Äusserung seines Unmuts über den Räumungsbefehl – das Schreiben am 10. Juli 2019 verfasste, worin er F.________ als «arrogante Drecksau» bezeichnete und weiter ausführte, dass sie «rein gar nichts» vom Gesetz verstehe, «fehl am Platz sei» und ihr Amt einer «besseren Person» überlassen und ihre «Dummheit» nicht so zur Schau stellen solle.