355 Z. 36 f.). Weiter ist davon auszugehen, dass das fragliche Schreiben am 10. Juli 2019 verfasst wurde, zumal an diesem Tag das Telefongespräch zwischen dem Beschuldigten und F.________ stattfand und sie zwei Tage später den Brief erhielt – was auch mit der üblichen Dauer einer Postsendung übereinstimmt.