sowie ein Schreiben des Regierungsstatthalteramtes N.________ (unterschrieben von F.________) vom 8. Juli 2019 an den Beschuldigten und seine Ehefrau, worin sie aufgefordert werden, die Wohnung am O.________ bis zum 15. Juli 2019 unverzüglich zu räumen und zu verlassen (pag. 91). 10.4 Beweiswürdigung durch die Kammer Es kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden. Ergänzend bzw. bestätigend ist festzuhalten, dass die Aussagen von Rechtsanwältin F.________ glaubhaft sind und entsprechend darauf abgestellt werden kann.