10.2 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Weder bestätigte noch bestritt der Beschuldigte, der Verfasser des Briefes vom 10. Juli 2019 zu sein, anerkennt indes seine Unterschrift. Er ist aber der Ansicht, dass die angebliche Beschimpfung ohnehin wegfalle, da Rechtsanwältin F.________ «das Zivil- und Strafverfahren zurückgezogen» habe.