_ verfasst zu haben und anerkennt seine Unterschrift. Allerdings bestreitet er, dass es sich hierbei um eine Beschimpfung handelt und macht geltend, dass es vielmehr eine Feststellung der Unfähigkeit von Staatsanwalt E.________ sei. 9.3 Beweismittel Der Kammer liegen insbesondere das Schreiben vom 12. Mai 2019 (pag. 4), der Strafantrag von Staatsanwalt E.________ vom 14. Mai 2019 (pag. 3), der Nachtrag der Polizei vom 21. Juni 2019 (pag. 13 ff.) sowie die anlässlich der erst- und oberinstanzlichen Hauptverhandlung gemachten Aussagen des Beschuldigten (pag. 244; pag. 354 ff.) vor.