Zu den Schreiben, welche Grundlage der drei Vorwürfe wegen Beschimpfung bilden, wollte der Beschuldigte grundsätzlich keine Aussagen machen. Die Frage, ob die Unterschrift auf den drei vorgelegten Schreiben seine Unterschrift sei, bejahte er allerdings («Ja, es sieht danach aus, ja»). Zur Frage, in welchem Kontext und zu welchem Zweck diese Schreiben verfasst wurden, wollte sich der Beschuldigte nicht äussern (pag. 354 ff.).