Sie werden deshalb vorab wiedergegeben und bei der nachfolgenden Erörterung der einzelnen Deliktsvorwürfe nicht nochmals erwähnt. So führte der Beschuldigte auf entsprechende Nachfragen hin aus, dass er aufgrund des Todes seiner Ehefrau Ende Juli 2021 nun weniger Ergänzungsleistungen erhalte; es seien dies noch CHF 2'109.00 nebst der AHV-Rente von CHF 740.00. Die Schulden betrügen mittlerweile wohl rund CHF 90'000.00, nebst Verlustscheinen im Gesamtbetrag von ca. CHF 150'000.00. Zu den Schreiben, welche Grundlage der drei Vorwürfe wegen Beschimpfung bilden, wollte der Beschuldigte grundsätzlich keine Aussagen machen.