Auf die dagegen erhobenen Beschwerden trat das Bundesgericht mit Urteilen vom 26. Mai 2021 (Urteil des Bundesgerichts [BGer] 1B_261/2021) und 20. August 2021 (BGer 1B_441/2021) ebenfalls nicht ein. Auch in Bezug auf das gegen das Urteil 1B_261/2021 eingereichte Revisionsgesuch fällte das Bundesgericht einen Nichteintretensentscheid (BGer 1F_22/2021). Will eine Partei den Ausstand einer in einer Strafbehörde tätigen Person verlangen, so hat sie der Verfahrensleitung ohne Verzug ein entsprechendes Gesuch zu stel-