Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 30. August 2021 statt (pag. 351 ff.). 3 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurde von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug über den Beschuldigten eingeholt (datierend vom 12. August 2021, pag. 349). Zudem wurde der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung ergänzend zur Person und zur Sache befragt, wobei er teilweise von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte (pag. 354 ff.).