2. Berufung und Gang des oberinstanzlichen Verfahrens Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte am 17. September 2020 anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (mündliche Urteilseröffnung) mündlich und schriftlich durch die Unterzeichnung der Berufungsanmeldung frist- und formge-