1. Zu einer Geldstrafe von 13 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 1'040.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 320.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus den Gebühren bestimmt auf CHF 2'750.00. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: