2. Zu einer Landesverweisung von 8 Jahren. 3. Zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 6'059.35. 4. Zu den hälftigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'000.00, ausmachend CHF 1'500.00. IV. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von B.________, Rechtsanwalt Y.________, wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: