neu bestimmt. Es wird auf die eingereichte Honorarnote abgestellt, auch wenn der Gesamtaufwand von 73.10 Stunden zuzüglich zu den mit Teileinstellung vom 5. Mai 2020 bereits entschädigten 10 Stunden eher hoch erscheint (pag. 1036 ff.; pag. 824 ff.). Die Berechnung ergibt sich im Einzelnen aus dem Dispositiv. Die Beschuldigte 2 ist im Umfang von ¾ rück- und nachzahlungspflichtig. Die bereits geleistete Zahlung vom 12. August 2020 von CHF 12'519.15 wird angerechnet (pag. 1054). 23.2.2 In oberer Instanz In oberer Instanz macht Rechtsanwalt Y.________ einen Gesamtaufwand von 25.33 Stunden geltend (pag.