31 22.1.2 Für B.________ (Beschuldigte 2) Die Vorinstanz bestimmte die Kosten der Untersuchung und des erstinstanzlichen Verfahrens auf total CHF 7'412.50 (Ziff. II.3. des erstinstanzlichen Urteils). Diese Kosten auferlegte die Vorinstanz infolge teilweisen Freispruchs zu ¼ dem Kanton Bern und zu ¾, ausmachend CHF 5'559.35, der Beschuldigten 2. Hinzu kommen die CHF 500.00 für die schriftliche Urteilsbegründung (Ziff. VII.1.2 des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 1143). Der erstinstanzliche Schuldspruch wird bestätigt.