Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten der Beschuldigten 1 neutral aus. 17.3.2 Betreffend die Beschuldigte 2 Die Beschuldigte 2 ist ebenfalls rumänische Staatsangehörige, lebt in Deutschland und ist nicht vorbestraft (pag. 764; pag. 766), was erwartet werden darf. Weitere Angaben sind nicht vorhanden, da die Beschuldigte 2 die Aussage durchwegs verweigerte. Es gibt keine Hinweise auf gesundheitliche Probleme. Das Verhalten der Beschuldigten 2 nach der Tat und im Verfahren gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Sie legte kein Geständnis ab und zeigte weder Einsicht noch Reue.