Dennoch wird auf ihre Angaben, wonach sie mit C.________ liiert ist, zwei Kinder und keine berufliche Ausbildung hat, zurzeit keiner Arbeit nachgeht und von der Sozialhilfe unterstützt wird, abgestellt. Aus diesen persönlichen Verhältnissen kann ebenfalls nichts für die Strafzumessung Relevantes abgeleitet werden.