Die eingetretene Schädigung war vermeidbar. Die subjektive Tatschwere wirkt sich neutral aus. 17.3 Täterkomponenten 17.3.1 Betreffend die Beschuldigte 1 Die Beschuldigte 1 ist rumänische Staatsangehörige und lebt in Deutschland. Sie ist in der Schweiz nicht vorbestraft (pag. 758), was neutral zu werten ist. Ein Auszug aus dem deutschen Strafregister befindet sich nicht in den Akten (pag. 759 ff.). Dem Vorleben ist nichts für die Strafzumessung Relevantes zu entnehmen. Die Beschuldigte 1 äusserte im Verfahren zwar fast ausschliesslich Schutzbehauptungen. Dennoch wird auf ihre Angaben, wonach sie mit C.______