Bis zum 11. Februar 2020 entleerte die Gruppe die Kassen der in der Anklageschrift erwähnten, von den vorinstanzlichen Schuldsprüchen umfassten Warenverkaufsautomaten (E. 9 oben). Bei den einzelnen Diebstählen schlossen die Beschuldigten 1 und 2 mit D.________ und C.________ und evtl. teilweise einer weiteren, unbekannten Mittäterschaft in diversen öffentlichen Gebäuden (Schulen, Universitäten, Spitälern) Warenverkaufsautomaten mit den mitgebrachten Schlüsseln auf und entnahmen das sich darin befindliche Bargeld.