1201). Jedoch kann eine bloss zufällige Anwesenheit in der Nähe der betreffenden Warenverkaufsautomaten in der fraglichen Zeitspanne ausgeschlossen werden. Die vorliegend interessierenden Warenverkaufsautomaten befanden sich ausschliesslich in Schulen und Spitälern. Dort ist kein erhöhtes Aufkommen von Reisenden zu erwarten. Die Diebstähle können nicht von einzelnen Gruppenmitgliedern ohne Kenntnisse der anderen begangen worden sein, wie beiderseits ins Feld geführt wird (pag. 1210; pag. 1223). Wie bereits erläutert, wäre dies nicht unbemerkt geblieben.