12. Beweisergebnis und erstellter Sachverhalt Das Aussageverhalten der beiden Beschuldigten und die weiteren Beweismittel zeigen ein eindeutiges Bild. Alle Gruppenmitglieder wussten über die Geldentnahmen Bescheid und reisten zu diesem Zweck in die Schweiz ein. Die Gruppe war durchwegs gemeinsam unterwegs. Sie führte zahlreiche Schlüssel zum Öffnen von Warenverkaufsautomaten der Straf- und Zivilklägerin mit. Die Gruppe logierte in einem Zimmer im F.________(Hotel) in G.________. Dort waren mehrere Plastiksäcke voller Bargeld, zahlreiche weitere Schlüssel und beschriftetes Münzrollpapier deponiert.