23 Insgesamt bestehen bei objektiver Betrachtung keine Zweifel an der Richtigkeit der Auflistung von Fehlbeträgen durch die Straf- und Zivilklägerin. 11.6 Die einzelnen Geldwegnahmen Die Vorinstanz prüfte die zur Anklage gebrachten Geldwegnahmen anhand der Daten der rückwirkenden Teilnehmeridentifikation (pag. 745), der Durchsuchung des Navigationsgeräts (pag. 730) und der Liste über Fehlbeträge der Straf- und Zivilklägerin (pag.