Diesem Auftrag kam die Kantonspolizei nach und es ist, wie dargetan, auf die in der Datei «Rückwirkende TiD D.________ (Signalisierungsdaten).xlsx» abgebildeten Standortdaten abzustellen. 11.5 Zum Beweiswert der Auflistung von Fehlbeträgen der Straf- und Zivilklägerin Die Straf- und Zivilklägerin reichte eine den fraglichen Zeitraum betreffende Liste mit festgestellten Fehlbeträgen in ihren Warenverkaufsautomaten ein (pag. 905 ff.). Fürsprecherin X.________ macht hierzu geltend, bei der Liste handle es sich um eine reine Parteibehauptung, die manuell erstellt und fehleranfällig sei (pag. 1204). Dem kann nicht gefolgt werden.