Der Stellungnahme von Rechtsanwalt Y.________ ist entgegenzuhalten, dass die Kantonspolizei keinesfalls die mehreren Tausend Einträge einzeln sichten, sondern lediglich über den Ursprung der Daten und deren teilweisen Unterschiede Aufschluss geben sollte. Diesem Auftrag kam die Kantonspolizei nach und es ist, wie dargetan, auf die in der Datei «Rückwirkende TiD D.________ (Signalisierungsdaten).xlsx» abgebildeten Standortdaten abzustellen.