21 halber eingereicht. Die Datei «Rückwirkende TiD D.________ (Signalisierungsdaten).xlsx» weist hingegen Signalisierungsdaten aus und ist verlässlich. Auf diese Datei ist abzustellen. Die Vorbringen der Verteidigungen beider Beschuldigter ändern daran nichts. Fürsprecherin X.________ brachte vor, dass die Täterschaft der Beschuldigten 1 nicht erstellt sei, selbst wenn die rückwirkende Teilnehmeridentifikation verlässliche Daten ergeben habe (pag. 1251 f.). Diese zeige nämlich lediglich den Standort von D._____