__ (Signalisierungsdaten).xlsx» aufgelistet (pag. 475). Diese Datei könne als verlässliche und korrekte Quelle herangezogen werden. Die Datei «HD_20200214349538.xlsx» sei nur der Vollständigkeit halber zu den Akten gegeben worden. Die Erläuterungen der Kantonspolizei zu den in pag. 745 vorhandenen Datensätzen sind überzeugend. Die Datei «HD_20200214349538.xlsx» enthält keine Signalisierungsdaten und ist daher weniger verlässlich. Sie wurde nur der Vollständigkeit