Bezeichnenderweise verliess die Gruppe am Tag der Anhaltung gemeinsam das F.________(Hotel) und bestieg den gemieteten Wagen. Bei der Gruppe handelt es sich darüber hinaus nicht um vier zufällig aufeinandergetroffene Personen, sondern um zwei Geschwister und ihren Lebenspartner bzw. ihre Lebenspartnerin, was deren Homogenität zusätzlich untermauert. Es wird demnach als erwiesen erachtet, dass die Gruppe in der Schweiz stets zusammen war. Dabei ist undenkbar, dass die einzelnen Gruppenmitglieder nicht wussten, «was Sache ist».