Einerseits ist Kochen keine Beschäftigung, die den ganzen Tag beanspruchen würde. Andererseits macht es aus finanzieller Sicht keinen Sinn, die beiden Beschuldigten während der sechs Tage andauernden Reise mitzunehmen und im F.________(Hotel) kochen zu lassen. H.________ äusserte damit offensichtlich nicht seine eigene Wahrnehmung, sondern, was ihm die Gruppe selbst zum Zweck ihres Aufenthalts erklärt hat (pag. 676 f., Z. 192 ff.). Die vorhandenen Beweismittel lassen keinen Zweifel daran, dass C.________ und D.________ die (separat) zur Anklage gebrachten Diebstähle verübten.