_ sagte nicht aus, dass irgendjemand der Gruppe Blumen verkauft habe (pag. 564 ff.). C.________ sagte aus, er sei unter anderem zum Blumenverkaufen in die Schweiz gereist (pag. 622, Z. 101 ff.). Beim Blumenverkaufen sei die Beschuldigte 1 auch dabei gewesen (pag. 626, Z. 291). Die anderen beiden, also D.________ und die Beschuldigte 2, hätten auch Blumen verkauft (pag. 626, Z. 295). Das bestätigte er auch vor dem Zwangsmassnahmengericht (pag. 633, Z. 34 und Z. 37). An welchen Orten das gewesen sei, könne er sich nicht mehr erinnern (pag. 626, Z. 285).