Der Grund dafür ist offensichtlich. Die Aussagenden wollten nicht mit den im Zimmer Nr. 2 im F.________(Hotel) vorgefundenen Gegenständen, namentlich dem Hartgeld, in Verbindung gebracht werden. Die Beschuldigte 1 und die restlichen Mitglieder der Gruppe wussten, was in ihrem Zimmer versteckt lag und waren über die deliktische Herkunft im Bilde. Geradezu absurd sind die Aussagen der Beschuldigten 1 über ihre Aktivitäten in der Schweiz. In der ersten Einvernahme sagte sie zur Frage, mit welcher Absicht sie in die Schweiz eingereist sei, aus: «Um ein Auto zu kaufen» (pag. 478, Z. 104). Das bestätigte sie an der Hafteinvernahme am darauffolgenden Tag (pag.