334). Die Umstände der Anhaltung und die Ergebnisse der daraufhin getätigten Abklärungen sind aussagekräftig und eindeutig. Zumindest Einzelpersonen der Gruppe verwendeten gestohlene oder sonst wie erhältlich gemachte Schlüssel, um Warenverkaufsautomaten der Straf- und Zivilklägerin aufzuschliessen und die Kasse zu entleeren. Das gestohlene Hartgeld wurde in Plastiksäcken transportiert und im Hotelzimmer im F.________(Hotel), wo die ganze Vierergruppe übernachtete, aufbewahrt.