11. Beweiswürdigung Eine Zusammenfassung der Beweismittel nahm die Vorinstanz bereits vor. Es wird auf deren korrekte Ausführungen verwiesen (Ziff. II.5. bis Ziff. II.7. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 1078 bis pag. 1108). 11.1 Die Anhaltung der beiden Beschuldigten Am 10. Februar 2020 um ca. 23:00 Uhr erhielt die Kantonspolizei Bern telefonisch eine anonyme Meldung: Es würden sich vier Männer mit einem Fahrzeug mit den Kennzeichen I.________ in der Schweiz aufhalten und im F.________(Hotel) in G.________ logieren (pag.