und B.________ taten dies, um sich und den weiteren Mitgliedern der Bande und evtl. Dritten einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, auf welchen sie keinen Anspruch hatten. Im Einzelnen werden A.________ und B.________ die folgenden Delikte zur Last gelegt, bandenmässig begangen mit D.________ und C.________ (und evtl. teilweise einer weiteren, unbekannten Mittäterschaft): 1. begangen ca. in der Zeit von 05.02.2020 bis 11.02.2020 (wohl am 06.02.2020 und/oder am 08.02.2020 gemäss Standorten rückwirkende Teilnehmeridentifikation Mobiltelefon D.________) in J.________, Spital L.________, M.________ (Adresse) (Deliktsblatt 1), aus drei Automaten folgende Bargeldbeträge: