A.________ und B.________ teilten sich mit D.________ und C.________ ein Zimmer im F.________(Hotel), wo sie einen Teil der Beute (Münzgeld) und einen Teil der Schlüssel zu E.________ (AG)-Automaten (Kopien und Originale) aufbewahrten. A.________ und B.________ wurden am 11.02.2020 gemeinsam im Personenwagen Toyota Corolla, schwarz, I.________(Autokennzeichen) mit D.________ und C.________ angehalten. Zudem waren A.________ und B.________ an der Beute beteiligt, insb. indem diese u.a. für die in der Schweiz anfallenden Lebenshaltungskosten verwendet wurde und für die späteren Lebenshaltungskosten verwendet werden sollte. A.________ und B.____