Bei den Gebäuden betrat jeweils mindestens ein Mitglied der Bande das Gebäude, schloss darin den oder die E.________ (AG)- Automaten mit einem passenden Schlüssel auf und entwendete daraus das sich darin befindende Bargeld, ohne die Automaten zu beschädigen. A.________ und B.________ waren evtl. nicht bei allen Diebstählen vor Ort, die D.________ und/oder C.________ (und evtl. teilweise eine weitere, unbekannte Mittäterschaft) begingen, wobei die Täter diese aber jeweils im Rahmen des Auftrages der Bande verübten.