9. Sachverhalt gemäss Anklage Beiden Beschuldigten wird dasselbe vorgeworfen. Konkret wird ihnen zur Last gelegt (pag. 828 ff.; fette Hervorhebungen im Original; kursiv hervorgehobene Deliktsbeträge hinzugefügt; ohne in Rechtskraft erwachsene Freisprüche): I. Zur Last gelegte strafbare Handlungen (Art. 325 Abs. 1 Bst. f StPO) A. A.________ […] B. B.________ Diebstahl, banden- und gewerbsmässig beagangen (Art. 139 Ziff. 1 und 3 StGB) begangen ca. in der Zeit von 05.02.2020 bis 11.02.2020 in J.________, Zürich, Luzern, Bern, Freibourg, St. Gallen, Winterthur, Solothurn, Lausanne zN E.________(AG).