10 forschung dar. Auch diesbezüglich wird der Beweiswert noch zu thematisieren sein (dazu E. 11.5 unten). II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 8. Vorbemerkungen zur Beweiswürdigung und zu den Vorbringen der Parteien Betreffend die allgemeinen Ausführungen zur Beweiswürdigung wird auf die vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen (Ziff. II.1. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 1070 ff.). Die in den Berufungsbegründungen der beiden Beschuldigten vorgebrachten Argumente werden an den betreffenden Stellen in die Erwägungen eingeführt.